Ulrike ParthenUlrike Parthen
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ulrike Parthen

 

  1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
  • Die Autorin arbeitet in der Regel auf Grundlage einer schriftlichen Beauftragung. An den von der Autorin erstellten Texte werden Nutzungsrechte nach individueller Vereinbarung übertragen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
  • Alle Texte und Konzepte der Autorin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  • Die Texte und Konzepte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Autorin weder im Original noch in der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Autorin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Die Autorin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf    der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

  • Die Autorin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Autorin zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100 % der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.

 

  1. Vergütung
  • Texte, Konzepte, Geschichten bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Basis der vorherigen Vereinbarung.
  • Werden Texte, Konzepte, Geschichten oder Entwürfe später oder in größerem Umfang als vorgesehen genutzt, so ist die Autorin berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
  • Die Anfertigung von Texten, Konzepten und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die die Autorin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

  1. Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist wie folgt fällig:

  • Bei Aufträgen bis 1.000 Euro Nettosumme: 100 % Vorauszahlung bei Auftragserteilung.
  • Bei Aufträgen über 1.000 Euro Nettosumme: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Fertigstellung.

Die Summe ist jeweils ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, können die bei Fertigstellung zu entrichtenden 50% in Abschlagszahlungen nach Ermessen der Autorin erfolgen. Bei Auftragsstorno seitens des Auftragnehmers sind die bis zu dem Tag der Stornierung erbrachte Leistung sowie alle Arbeitsstunden in vollem Umfang fällig. Bei Zahlungsverzug kann die Auftragnehmerin Verzugszinsen in Höhe von 8 % (bei Geschäftskunden) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

 

  1. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
  • Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten, Geschichten werden nach dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet, es sei denn, es handelt sich um sachlich begründetet Einzelkorrekturen bzw. Nachbesserungen nach konkreten Vorgaben, soweit dies vorher vereinbart ist, und nicht um Autorenkorrekturen.
  • Die Autorin ist berechtigt, die zur Auftragserteilung notwendigen Fremdleistungen (Grafik, Druck, Programmierung o.Ä.) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihr eine entsprechende Vollmacht zu erteilen bzw. er erteilt sie automatisch mit dem Auftrag, sofern klar ersichtlich ist, dass Fremdleistungen zur Erfüllung notwendig sind.
  • Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Autorin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Autorin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme von Kosten.
  • Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind bzw. eindeutiger Bestandteil des Auftrags sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

  1. Eigentumsvorbehalt
  • An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
  • Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

 

  1. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster
  • Vor Ausführung der Vervielfältigung durch z.B. Grafiker oder Druckerei sind der Autorin Korrekturmuster vorzulegen.
  • Die Produktionsüberwachung durch die Autorin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung und gegen entsprechende Honorierung.
  • Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Autorin 3 einwandfreie ungefaltete Belege. Sie ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden. Bei besonders hochwertigen oder umfangreichen Exemplaren (Kataloge, Sammelwerke etc.) reichen 2 Exemplare, dies gilt auch für Film- bzw. Videokopien, Tonträger etc.

 

  1. Haftung
  • Autorin verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihr überlassene Vorlagen, Filme, Briefings etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für sachliche Fehler sowie versehentlich z.B. orthografische oder grammatikalische Unachtsamkeiten, sofern sie nicht auch vom Auftraggeber übersehen wurden und gemäß 7.4 in dessen Verantwortung fallen. Für Arbeiten, die unter unzumutbarem Zeitdruck entstehen, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
  • Außerdem verpflichtet sie sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
  • Sofern die Autorin notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von ihr. Sie haftet nur für ihr eigenes Verschulden gem. 7.1.
  • Die Autorin lässt vor Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
  • Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Darstellungen und andere Autorenleistungen entfällt jede Haftung der Autorin.
  • Die Autorin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten.
  • Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Autorin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

 

  1. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen 
  • Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen und stilistischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Autorin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  • Verzögert sich die Durchführung der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Auftragnehmerin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
  • Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Autorin übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtig sein, stellt der Auftraggeber die Autorin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

  1. Schlussbestimmungen
  • Erfüllungsort ist Sitz der Autorin.
  • Die Unwirksamkeit einer der bevorstehenden Bedingungen berührt die Geltendmachung der übrigen Bestimmungen nicht.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 31.1.2021

  • Ulrike Parthen schreibt deine Geschichte

    Vergiss nicht, der Welt deine Geschichte zu erzählen. Wir spüren dafür die besonderen Momente in deinem Leben auf, ich schreibe sie auf - unterhaltsam, echt, bewegend. „Danke, dass Du mich in dieses Abenteuer mitgenommen hast. Herrlich geschrieben“, so beispielsweise ein Leserkommentar auf eine meiner Storys.

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